Der Bundesvorstand des Frauenverbands Courage e.V. protestiert entschieden gegen den Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention für Frauenrechte!
Wir beurteilen dies als weiteren Schritt der Rechtsentwicklung des Erdogan-Regimes. Frauenrechte werden mit Füßen getreten.
Das ist wie eine offizielle Einladung zu Gewalt, Diskriminierung und Unterdrückung von Frauen unter dem Schutz des Staatsoberhaupts!
Warum hat Erdogan diesen Schritt über Nacht und per Präsidialdekret allein entschieden?
Es ist eine Reaktion auf die vielen Frauen und Mädchen, die Unterdrückung und Gewalt und die Straffreiheit der Täter nicht mehr hinnehmen wollen. Aus der Begründung für den Austritt aus der Konvention spricht die Angst vor mutigen Frauen, die über ihr Leben selbst bestimmen: „Die Konvention ermutige zu Ehescheidung und unterdrücke traditionelle Werte!“
Diese „traditionellen Werte“ der Unterdrückung von Frauen lehnen viele Menschen in der Türkei ab. Das beweisen Massenproteste im ganzen Land. Demonstranten zeigten Bilder ermordeter Frauen.
Selbstbewusst antwortet die kämpferische Frauenbewegung „Wir als Frauen erkennen die Entscheidung nicht an!“
Wir verurteilen auch die Untätigkeit der deutschen Regierung, die von Sanktionen redet, aber nicht handelt. Wir fordern Taten statt Worte!
Der Frauenverband Courage solidarisiert sich mit den Protesten gegen den Austritt aus der Istanbul Konvention!
Erdogan und der türkischen Regierung soll gesagt sein: sie legen sich mit der weltweiten kämpferischen Frauenbewegung an!
Was ist die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag des Europarates. Er wurde 2011 verabschiedet.
Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Regierungen, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“. Bis März 2020 unterzeichneten 45 Staaten das Abkommen (die Türkei bereits 2011). 34 ratifizierten es, d.h. bestätigten es als Gesetz.
Überall fordern Frauen die tatsächliche (!) vorbehaltlose Umsetzung.
In Deutschland trat das Abkommen erst am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Bundesregierung hat jedoch bei der Ratifizierung einen Vorbehalt gegen Artikel 59 vorgenommen. Dieser Artikel legt besondere Rechte für geflüchteten oder migrierten Frauen fest, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen. Unter anderem ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Foto: FV Courage Frankfurt