Wo bleibt die Zurücknahme der Aberkennung unserer Gemeinnützigkeit

Nach Urteil des Finanzgerichts im Januar 2020:

Am 17.1.2020 entschied das Finanzgericht Düsseldorf für den Frauenverband Courage. Darüber informierten wir im letzten Courage – Magazin. Inzwischen ist das Urteil zugestellt und rechtsgültig. Es erklärt den Entzug unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010/2011 für rechtswidrig.

Ordnungsgemäß wurden unsere Steuerunterlagen für 2012 bis 2017 eingereicht. Wieder wurde uns die Gemeinnützigkeit entzogen, wieder legten wir Widerspruch ein. Nach dem Urteilsspruch sollte das Finanzamt seine Widerspruchsentscheide fällen und schicken. Wir warten immer noch darauf! Was wohl dahintersteckt?

Worauf wartet das Finanzamt?

Nach eigenen Angaben wartet das Finanzamt auf Antworten aus dem Finanzministerium NRW auf seinen Bericht. Worauf wartet dieses – auf neue Erkenntnisse des sogenannten „Verfassungsschutzes“, die die Erkenntnisse toppen sollen, die vor Gericht als mangelhaft bewertet wurden?
Unser Anwalt hat die Behörde ermahnt, es gäbe keinen Grund, weiter abzuwarten. Wir bleiben dabei: Der Frauenverband Courage muss wieder und zwar vollumfänglich gemeinnützig sein.

Wir bekräftigen unsere Forderung:

Her mit der Gemeinnützigkeit für den Frauenverband Courage

Bundesvorstand des Frauenverbands Courage