Unterzeichnet die Petition zur Unterstützung der Klage der Bergarbeiterfrau Jutta Jell beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg!

Jutta Jell hat im Kampf um ihre Witwenrente inzwischen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Zu ihrer Unterstützung wurde eine Petition gestartet.

Warum ist diese Petition wichtig?

Gegen Diskriminierung und für das Recht auf Hinterbliebenenrente bei jeder Lebensgemeinschaft – unabhängig von einjähriger Ehedauer .

Täglich trägt die 67-jährige Bergarbeiterwitwe Jutta Jell aus Neukirchen-Vluyn bei Wind und Wetter Zeitungen aus. Denn die Versicherung Bundesknappschaft des ehemaligen Zechenbetreibers RAG verweigert die Zahlung einer Witwenrente. Warum?
38 Jahre lang hatten sie und ihr Mann in einer Lebensgemeinschaft füreinander gesorgt. Sie waren aber erst 7 Wochen verheiratet, als ihr Mann im Oktober 2019 plötzlich verstarb.
Für den Richter des Sozialgerichts Duisburg bestand nach ausführlicher Zeugenanhörung kein Zweifel daran, dass Jutta die Rente zusteht.
Das wollte die Knappschaft so nicht stehen lassen und in der Revision folgte ihr das Landessozialgericht in Essen mit einem Skandalurteil ohne Zeugenanhörung. Jutta ging vergeblich vor das Bundessozialgericht und vom Bundesverfassungsgericht wurde ihr Anliegen nicht mal zugelassen.
Nun geht Jutta vor den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ihr Anwalt hat im April 2024 die Klage eingereicht.

Warum?

Ihr ist klar, sie ist kein Einzelfall. Ihr geht es nicht nur um ihr Recht! Es geht um viele ähnliche Fälle, vor allem von Frauen, aber nicht nur.
Es geht um die grundgesetzliche Garantie der Renten. Gesetze müssen an die veränderten wirtschaftlichen und kulturellen Lebensbedingungen angepasst werden.

Sie kämpft für alle!

  • für das Recht auf vollständige Hinterbliebenenrente von mindestens 60 Prozent des letzten Verdienstes des verstorbenen Partners.
  • für das Recht auf Hinterbliebenenrente für jede Lebensgemeinschaft-unabhängig vom Trauschein.
  • nicht zuletzt auch gegen die Diskriminierung (Diskriminierungsverbot Art. 14 EMRK*), und ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK*). Denn die Unterstellung der Rentenerschleichung in der 2. Instanz ist nichts anderes, wenn ohne Zeugenbefragung ihre 38 jährige Lebenspartnerschaft und Gemeinschaft und damit gemeinsame Altersvorsorge in Frage gestellt wurde.

Unterstützt Juttas Kampf mit dieser Petition, kommt, wenn es soweit ist, mit nach Straßburg, spendet für die Verfahrenskosten.

Vielen Dank und Glückauf!

*Europäische Menschenrechtskonvention

Foto:
Frauenverband Courage, Jutta Jell spricht bei der Kundgebung zur Bundesdelegiertenversammlung 2024