Solidarität mit Dr. Banu Büyükavci und ihren 9 Mitangeklagten

Urteilsverkündung: am Dienstag, 28.7.2020 wurden Urteile gesprochen. In manchen Fällen blieb der Richter unter der Empfehlung der Generalbundesanwaltschaft. Als großen Erfolg konnte gefeiert werden: Müslüm Elma ist frei! Er war der letzte noch in Haft gehaltene Angeklagte.

Zeitweise ca 350 Menschen protestierten vor dem Gerichtsgebäude. Viele Reden, immer wieder unterbrochen von Musik, stellten die Unbeugsamkeit der Angeklagten in den Mittelpunkt. Bei 35 Grad waren alle auf eine harte Probe gestellt worden, die Urteilsverkündung zog sich von morgens 10.00 (auch Kundgebungsbeginn) bis nachmittags um 16.15 hin. Bis alle Angeklagten aus dem Gerichtssaal kamen!

 

Solidaritätserklärung des Frauenverbands Courage

(Foto 28.7.2020, Kundgebung zur Urteilsverkündung)

 

Der seit 2016 in München laufende Prozess – von der Presse weitgehend ignoriert – gegen eine wichtige Mitstreiterin aus der Nürnberger Frauenbewegung und 9 weitere Angeklagte geht in die letzte Runde.

Angeklagt sind die 10 wegen ihrer angeblichen Mitgliedschaft in einer in Deutschland nicht verbotenen türkischen Partei, der TKP/ML. Grundlage ist der § 129 b („Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation“).
Dr. Banu Büyükavci saß mehr als drei Jahre im Münchner Gefängnis Stadelheim in Untersuchungshaft (Courage berichtete mehrfach). Die Weltfrauenkonferenz der Basisfrauen 2016 in Kathmandu organisierte eine Solidaritätskampagne, Banu bekam einen ganzen Karton voll mit Postkarten aus aller Welt – ihr Fall ist weltweit bekannt geworden und hat überall große Empörung hervorgerufen.

Verurteilung des Freiheitskampfes

Allen 10 werden folgende – in Deutschland nicht strafbare – Handlungen vorgeworfen: sie hätten Geld gesammelt, ihre Freunde in der Türkei unterstützt – und seien das „Auslandskomitee“ der nur in der Türkei verbotenen Partei.

Sie sollen nicht wegen tatsächlicher Verbrecher abgeurteilt werden, sondern einzig und allein weil sie für eine Gesellschaft frei von Ausbeutung und Unterdrückung, für demokratische Freiheiten und eine sozialistische Gesellschaft und gegen das faschistische Erdogan-Regime eintreten.

Wenn im Juli die Urteile fallen, wird ihre Weltanschauung verurteilt! Werden im Auftrag Erdogans Menschen, die zu ihrem Schutz nach Deutschland gekommen sind und politisches Asyl erhalten haben, kriminalisiert. Die Staatsanwaltschaft hat bereits plädiert: Banu und einige ihrer Mitstreiter sollen zwischen dreieinhalb und vierdreiviertel Jahre und der als „Rädelsführer“ geltende Müslüm Elma fast sieben (!) Jahre ins Gefängnis. Er ist der einzige, der derzeit noch inhaftiert ist.

Der Frauenverband Courage fordert:

Freispruch für die 10 Angeklagten und Haftentschädigung

Weg mit dem § 129 a und b