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Sandrine M. kann bleiben! Abschiebung nach Italien ist gestoppt!

Sandrine M. aus Kamerun kann nicht mehr nach Italien abgeschoben werden. Ihr Asylantrag muss nun in Deutschland behandelt werden. Über diesen Erfolg berichtet der Solidaritätskreis „Sandrine muss bleiben“ aus Tübingen in einer Presseerklärung. Die Solidarität und der Kampf um das Bleiberecht ging von der Gruppe Tübungen/Reutlingen des Frauenverbands Courage aus (Bericht). Daraus entwickelte sich eine breite Solidaritätsbewegung, die sich auch gegen die Verschärfung der Asylgesetzgebung wendet und fordet, dass frauenspezifische Fluchtgründe nicht nur auf dem Papier anerkannt werden.

Presseerklärung (Solidaritätskreis „Sandrine muss bleiben“ Tübingen, 23. November 2019)

Sandrine M. aus Kamerun kann nicht mehr nach Italien abgeschoben werden. Ihr Asylantrag muss nun in Deutschland behandelt werden.
Dieser Erfolg wäre ohne die breite Solidaritätsbewegung für Sandrine und gegen die Verschärfung der Asylgesetze so nicht möglich gewesen.

Wie am 7.9.19 im Schwäbischen Tagblatt berichtet, floh Sandrine M. aus ihrem Heimatland Kamerun aus frauenspezifischen Gründen: sie war zwangsverheiratet worden, floh vor ihrem wesentlich älteren Mann, der sie mit dem Tode bedrohte. Mit ihrem neuen Partner wurde sie Opfer eines Überfalls von Soldaten im Bürgerkrieg im Nordwesten von Kamerun. Dabei wurde ihr Partner ermordet und sie musste den Tod vieler Kinder, Frauen und Männern miterleben. Die Familie ihres Partners gab ihr die Schuld an seinem Tod und wollte sie ermorden.

Sie floh über Libyen, nach schrecklichen Erlebnissen übers Mittelmeer nach Italien und schließlich nach Deutschland. Hier sollte sie, laut dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) trotz ihrer schweren Traumatisierung auch nicht bleiben können. Sie bekam am 12.08.19 den Abschiebebescheid nach Italien.

Erfolg durch breite Solidaritätsbewegung

Wir vom Frauenverband Courage riefen gegen die drohende Abschiebung am 19.9. zu einer Kundgebung zur Solidarität mit Sandrine M. auf, sammelten Unterschriften, machten mit beim Fest „Platz für Rabatz“ in der Südstadt, starteten eine Petition, gründeten einen Solidaritätskreis und stießen auf breite Unterstützung in Tübingen und anderswo. Auch der Freundeskreis „Alassa“ unterstützte unsere Petition.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 12.11.19 dem Eilantrag von Sandrines Anwalt stattgegeben: „Die grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Falle einer Abschiebung einschließlich einer – in Einzelfällen – erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung“ (Zitat aus dem Gerichtsbeschluss vom 12.11.2019, A9 K 6893/19). Das heißt, das Gericht erkennt Sandrine M. als sogenannte „vulnerable“ Betroffene an, also als besonders schutzbedürftig. Ihre Abschiebung ohne Übergabe in eine qualifizierte medizinische Behandlung in Italien widerspräche dem Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dort heißt es:

„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

In Italien ist eine solche Versorgung seit dem Inkrafttreten der Salvini-Gesetze für Flüchtlinge nicht mehr vorgesehen, der Status der besonderen Vulnerabilität abgeschafft.

Sandrine M. bedankt sich von ganzem Herzen für die breite Solidarität.
Gemeinsam wollen wir diesen Erfolg am Donnerstag den 12.12.19 um 18.00 im Büro aktiv Fruchtschranne 6 in Tübingen feiern.

Der Kampf gegen Abschiebungen und für ein Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage geht weiter.
Kommt zum 1. Flüchtlingspolitischen Kongress am 30.11.19 von 11.00 bis 19.00 Uhr im Arbeiterbildungszentrum Stuttgart, Bruckwiesenweg 10.

i.A. Ulrike Held

Solidaritätskreis „Sandrine muss bleiben“, Tübingen, 23. November 2019
ViSdPR: U.Held, Ebertstr. 57, 72072 Tübingen

Solidaritätsfest:
Donnerstag 12. Dezember 18. Uhr,
Büro-Aktiv, Bei der Fruchtschranne 6, Tübingen
Flüchtlingspolitischer Kongress:
Samstag 30.11., 11.00 bis 19.00 Uhr
Arbeiterbildungszentrum Stuttgart, Bruckwiesenweg 10