Pressemitteilung des Bundesvorstands des FV-Courage
Am 12.04 2024 beschloss der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz, dass das verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) ablöst. Das Verfahren nach dem TSG war bisher erniedrigend und mit erheblichen finanziellen Mitteln verbunden. Gleichzeitig gibt es schon seit einigen Jahren die Möglichkeit von Inter*-Personen die Änderungen nach § 45 b des PStG. Dass Menschen nun ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen selbstbestimmt anpassen können, ist ein wichtiger Schritt für geschlechtliche Vielfalt in Deutschland und ein Signal für die Welt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.
Fatal ist die Gesetzesbegründung, die auf Druck von konservativen, rechten und faschistischen Parteien und Organisationen (auch über die sozialen Medien), entstanden ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass die Geschlechtsidentität von Trans*-Menschen nicht immer so genau genommen wird, etwa wenn Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Allein aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes darf nicht pauschal ausgeschlossen werden. Der Verweis auf das Hausrecht im Gesetzesentwurf ist deshalb überflüssig.
Trans-Frauen sind keine Gefahr!
Ein immer wieder vorgetragenes Argument sind die Frauenschutzräume, wie z. B. Sauna. Das Szenario, Männer würden sich künftig amtlich als Frauen registrieren lassen, um in diese Schutzräume eindringen zu können, ist nicht schlüssig. Weder in Frauensaunen noch in Frauenhäusern sind Störungen bekannt. Vor allem Trans*-Frauen als Gefahr darzustellen statt als schutzwürdig, ist falsch und infam.
Das Selbstbestimmungsgesetz gibt Trans*-, nichtbinären und Inter*- Personen endlich in Deutschland den Schutz und die Rechte, die sie in vielen anderen Ländern längst haben.
Der Bundesvorstand