Erfolg der Solidarität Zozan G. behält Sorgerecht

Bei der Verhandlung am 22.1.2020 in Oberhausen wurde der Sorgerechtsprozess gegen Zozan G. nach Vereinbarung einer Verpflichtungserklärung durch Zozan G. und ihren Ex-Ehemann eingestellt.

„In der Verpflichtungserklärung wurde festgehalten, dass die Kinder wie bisher auch regelmäßig zur Schule gehen sollen, nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen dürfen und sich im Rahmen von Versammlungen an geltende Gesetze halten müssen. Die Eltern verpflichten sich außerdem dafür zu sorgen, dass die Kinder sich rechtlich über Hintergrund und Auswirkungen des PKK-Verbots in der BRD informieren lassen müssen, was der Anwalt der Familie übernimmt. Die Kinder sollen außerdem den Kinderschutzbund in Hagen aufsuchen, um sicherzustellen, dass sie durch den repressiven Druck des Verfahrens keine Schäden erlitten haben.“ (www.anfdeutsch.de)

Der Entzug des Sorgerechts konnte verhindert werden und wir gratulieren Zozan dazu.

Nicht zuletzt ist dies auch ein Erfolg der breiten Solidarität.
So nahmen etwa 100 Menschen, darunter auch Frauen der Gruppe Duisburg des Frauenverbands Courage, an der Kundgebung vor Prozessbeginn teil. Auf Protest stieß die Art und Weise wie der Prozess geführt wurde. Selbst direkte Angehörige durften das Gerichtsgebäude nicht betreten und der Anwalt von Zozan und ihrer Familie wurde auf Anordnung der Richterin gegen seinen Willen durchsucht.

Die Tatsache, dass die Drohung mit Sorgerechtsentzug zur Unterdrückung und Einschüchterung von politischen aktiven Mütter/Eltern eingesetzt wird, bleibt bestehen.
Auch hier gilt:

Wehret den Anfängen!

Ein breiter überparteilicher Zusammenschluss gegen die Rechtsentwicklung der Regierung und gegen zunehmende faschistoide Methoden ist notwendig.
Das fördert die auf dem 12. Frauenpolitischen Ratschlag verabschiedete Erklärung „Es ist der kleinste, aber ein dringend notwendiger gemeinsamer Nenner“.