Bundesweite Proteste am 15. Mai – Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch

120 Organisationen, darunter auch der Frauenverband Courage, rufen für den 15. Mai zur Beteiligung an Protestaktionen gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch den §218 und 219a auf.

In einer Presseerklärung heißt es:

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet.

150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Doch die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung. 150 Jahre Kriminalisierung haben außerdem ein gesellschaftliches Tabu geschaffen.

Zusammen mit 120 Organisationen fordern wir: Der Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!

Mit einem bundesweiten Aktionstag am 15. Mai wollen wir auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam machen. Von Flensburg bis Passau, von Aachen bis Cottbus: In über 30 Städten setzen Aktivist*innen und Organisationen um den 15. Mai ein Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

“Der Schwangerschaftsabbruch ist eine Gesundheitsleistung, die für die Selbstbestimmung elementar ist und im Strafgesetzbuch nichts zu suchen hat! Wir fordern eine Absicherung dieses Rechts, statt einer grundsätzlichen Kriminalisierung, die zu Stigmatisierung und einer immer schlechter werdenden medizinischen Versorgung führt,”

so Ines Scheibe von der Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht” und des Berliner Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.