Solidarität mit dem Kampf des Gynäkologen Prof. Dr. Volz gegen ein fast vollständiges Abtreibungsverbot im „Christlichen Krankenhaus“ Lippstadt

Im Februar 2025 wurden das evangelische und katholische Krankenhaus in Lippstadt zum „Christlichen Krankenhaus“ zusammengelegt. Seitdem ist den Ärztinnen und Ärzten verboten einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, es sei denn die Schwangere schwebt in akuter Lebensgefahr – so wie es das katholische Kirchenrecht vorsieht.

Die Belegschaft des Krankenhauses protestiert in einem offenen Brief gegen dieses „unchristliche Verhalten“. Der Chefarzt und Gynäkologe Prof. Dr. Volz wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen das Verbot. Bei einem ersten Schlichtungsversuch im April stellte sich ein Richter auf die Seite der Katholischen Kirche. Seine Begründung: Das Grundgesetz gebe den Amtskirchen „erhebliche eigene Rechte“ , sie „können ihre moralischen Vorstellungen für Mitarbeiter verbindlich festlegen.“ – ein Skandal.

Die Gruppe Wuppertal des Frauenverbands Courage hat folgende Solidaritätserklärung an den  Dr. Volz geschickt:

An Herrn Prof. Dr. Volz
Klinikum Lippstadt GmbH (Christliches Krankenhaus)
Wiedenbrücker Straße 33, 59555 Lippstadt

19.7.25

Solidaritätserklärung 

Werter Herr Prof. Dr. Volz,

mit großer Empörung erfuhren wir aktuell über die Medien und Ihre Petition, dass die katholische Kirche als neuer Träger des Klinikums Lippstadt Ihre ärztliche Tätigkeit und besondere Fürsorge bezogen auf Schwangerschaftsabbrüche mehr als massiv einschränkt.
Umso mehr schätzen wir Ihre persönliche Zivilcourage und Standhaftigkeit, diesen kirchlichen Vorschriften eine Absage zu erteilen. Und das in aller Öffentlichkeit, mit einer gut begründeten Petition. Das verdient größten Respekt!
Dafür möchten wir Ihnen unsere uneingeschränkte Solidarität übermitteln!

Wir begrüßen es sehr, dass Sie sich trotz Gegenwind stark machen für eine gesundheitliche Behandlung auf medizinischer und menschlicher Basis statt auf kirchlichen Dogmen (Abtreibung sei Mord) und sich für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aussprechen. Immerhin leben wir im modernen 21. Jahrhundert.
Die über 150 Jahre alte Kriminalisierung des Abbruchs sollte endlich der Vergangenheit angehören. § 218 muss aus dem Strafgesetzbuch!

Seit der Gründung unseres Frauenverbands Courage 1991 engagieren wir uns für das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Kein Staat und keine Kirche hat das Recht, über den Körper einer Frau bzw. eine Schwangerschaft zu entscheiden.
Es ist zugleich eine Anmaßung der katholischen Kirche, wie auch in Ihrem Fall, über medizinische Maßnahmen wie Schwangerschaftsabbrüche entscheiden zu wollen.

Zugleich richtet sich diese ärztliche Einschränkung und Bevormundung auch gegen Frauen. Wir wissen, dass es für die allermeisten Frauen eine sehr schwere Entscheidung ist, eine Schwangerschaft abzubrechen. Von daher benötigen sie fachkompetente und vorbehaltlose Ärzt/innen und Pflegepersonal, die ihnen eine gute Versorgung zukommen lassen – wie Sie es offensichtlich bisher praktiziert haben.

Zu Recht findet Ihre Petition sehr große Unterstützung! Auch wir werden sie weiterverbreiten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg – weiterhin viel Kraft, Durchhaltevermögen und Solidarität!

Mit couragierten und frauenfreundlichen Grüßen
Frauenverband Courage / Wuppertal

Mit einer Petition möchte  Prof. Dr. Volz „aufklären“ und einen „Weckruf“ starten.

Die Forderungen:

  • Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern. Kirchliche Dogmen haben dort nichts zu suchen
  • Schluss mit der Kriminalisierung von jeglicher Form des Schwangerschaftsabbruchs

In der Begründung  heißt es u.a.:

„In der Medizin sollte die Patientin – im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt – das letzte Wort haben. Nicht ein katholischer Moralapparat, nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt. Aber auch das geltende Recht in Form des §218 StGB macht Abbrüche zu einer Frage von Erlaubnis und Moral, statt von medizinischer Fürsorge und Selbstbestimmung.“

Die Petition wurde inzwischen von über 180.000 Menschen unterstützt. 65 niedergelassene Ärzte aus der Stadt und der unmittelbaren Umgebung haben einen Protestbriefe unterschrieben. Auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt sich auf die Seite des Gynäkologen.

Zum Termin beim Arbeitsgericht Hamm (Außenstelle im Amtsgericht Lippstadt) am 8. August 2025 wird zu  einer Demonstration in Lippstadt vom „Christlichen Krankenhaus“ zum Amtsgericht auf.

Sowohl die Petition als auch die Demonstration sind unterstützenswert, zumal das Vorgehen im „Christlichen Krankenhaus“ Lippstadt kein Einzelfall ist und wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche immer schwieriger werden.