Pressemitteilung
Als überparteilicher Frauenverband Courage hatten wir 2019 Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Nennung unseres Verbands im Verfassungsschutz-Bericht NRW von 2013.
Zur Vorgeschichte: aufgrund der Diffamierung durch den „Verfassungsschutz“ NRW als „Tarnorganisation der MLPD“ entzog uns das Finanzamt Wuppertal die Gemeinnützigkeit. Es verlangte – einem antikommunistischem Unvereinbarkeitsbeschluss gleich – dass Courage sich von der MLPD distanzieren und Mitgliedsfrauen ausschließen solle, die auch bei der MLPD organisiert sind. Die Überparteilichkeit von Courage ist aber nicht verhandelbar!
Courage – unser Name ist Programm: Überparteilich – breit demokratisch – finanziell unabhängig und internationalistisch!
Courage vereint bundesweit Frauen von „Religion bis Revolution“ auf antifaschistischer Grundlage! Der Kampf um echte Gleichberechtigung der Frau braucht einen breiten Zusammenschluss und weltanschauliche Offenheit!
Wir lassen uns nicht vorschreiben, mit wem wir in der Frauenbewegung, gegen die wachsende Weltkriegsgefahr, gegen die Kriegspolitik der Bundesregierung und die Abwälzung der Krisenlasten auf die Masse der Bevölkerung zusammenarbeiten! Schon gar nicht von einem Inlandsgeheimdienst, der mehr als auf dem rechten Auge blind ist! Gegen diese Diskriminierung und Behinderung unserer Arbeit als Verband kämpften wir 8 Jahre lang – auf der Straße und vor Gericht.
Mit Erfolg! 2020 erklärte das Finanzgericht Düsseldorf den Entzug unserer Gemeinnützigkeit als rechtswidrig und berief sich auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW von 2018. Der vorsitzende Richter des Finanzgerichts erklärte damals: „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“
Courage ist damit Pionierin im Kampf gegen Kriminalisierung und Stigmatisierung kämpferischer Organisationen durch den Inlandsgeheimdienst!
Das Oberverwaltungsgericht NRW kam 2018 zu dem Urteil, dass unser Frauenverband „nicht mehr als Unter-, Neben- oder Tarnorganisation der MLPD“ bezeichnet werden darf und untersagte die weitere Verbreitung des Verfassungsschutzberichts NRW 2013. Dennoch entschied es, dass es rechtmäßig gewesen sei, Courage zu erwähnen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das Urteil nicht zuließ, reichten wir Verfassungsbeschwerde ein.
Die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht setzt die antikommunistische Diskriminierung gegen Courage fort und begründet diese offen: die Nennung von Courage „greift zwar in seine grundrechtlich geschützte Freiheit ein“, sei „jedoch verfassungsgerichtlich gerechtfertigt“. Es sei eine „belastende Sanktion“ mit “Warnfunktion“, die „seine Wirkungsmöglichkeiten beeinträchtigt“.
Im Klartext: wir können euch zwar nicht nachweisen, eine „Tarnorganisation“ der MLPD zu sein, aber ihr distanziert euch nicht genug von der MLPD und Zusammenschlüssen, in denen sie mitarbeitet. Deshalb warnen wir schon mal vor euch und schränken euren Wirkungsgrad vorsorglich ein.
Dazu wird auch noch eine angeblicher „ideologiefreier“ Auftrag des Inlandsgeheimdienstes bemüht: „Die Arbeit des Verfassungsschutzes (ist) an Sachlichkeit und weltanschaulich-politische Neutralität gebunden“. Ganz weltanschaulich-politisch neutral war der „Verfassungsschutz“ in den faschistisch-islamistischen Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz 2016 verstrickt, als Anis Amri 12 Menschen tötete. Ganz ideologiefrei pflegte der ultrareaktionäre ehemalige „Verfassungsschutz“-Chef Hans-Georg Maaßen enge Verbindungen zur AfD und ist inzwischen bei ultrarechten Verschwörungstheoretikern angekommen.
Ganz „ideologiefrei“ nennt auch noch das Bundesverfassungsgericht unseren demokratischen, antifaschistischen Frauenverband in ein und derselben Pressemitteilung mit einer faschistischen Burschenschaft, nur weil diese auch gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht Verfassungsbeschwerde eingereicht hat!
Das nehmen wir nicht hin!
Courage fordert:
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sofortigen Stopp und die Ahndung von Beobachtung, Verleumdung und Diskriminierung von Courage und aller fortschrittlichen und kämpferischen Personen und Organisationen durch den „Verfassungsschutz“!
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die sofortige Auflösung des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“
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Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda!
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