Mit sechs Courage-Frauen haben wir heute am 28.September einen Aktionsstand in Wuppertal gemacht gegen § 218. Er wurde in der örtlichen Presse und auch in Radio Wuppertal angekündigt.
Redebeiträge vorbereitet, Transparent aufgehängt, Infotisch aufgebaut, Courage-Material ausgebreitet, Karten zum Unterschreiben ausgelegt. Und dann losgelegt.
Uff, mit diesem „Ansturm“ haben wir nicht gerechnet. Etliche Frauen kamen direkt auf unseren Stand zu. Sie wollten die Postkarten der Petition unterschreiben: „Weg mit § 218 – Jetzt! Abbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Beratungsrecht statt Beratungspflicht!“. Manche nahmen Karten mit für ihren Freundeskreis, auch junge Männer. Und so reichten die bestellten Postkarten nicht aus. Aber wir konnten ja auf die Internetadresse der Petition hinweisen.
Weder Staat, noch Parteien oder Kirche haben über den Körper einer Frau zu entscheiden.
In vielen Gesprächen betonten ältere wie jüngere Frauen den Wunsch, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen oder nicht. Etliche Jüngere waren geschockt, dass der § 218 seit über 150 Jahren besteht und den Schwangerschaftsabbruch direkt hinter Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch unter Strafe stellt. Nur unter bestimmten Bedingungen ist Abbruch „erlaubt“ – bis zur 12. Woche und nach einer vorherigen Zwangsberatung.
„Aber ob ich ein Kind austragen kann oder nicht, geht doch keinen anderen etwas an“, empörte sich eine junge Frau.
Stimmt – weder Staat, noch Parteien oder Kirche haben über den Körper einer Frau zu entscheiden. Aber auch nicht das Recht, einen Schwangerschaftsabbruch als „Kindstötung“ wie die AfD (EU-Wahlprogramm) oder als „Mord“ wie Papst Franziskus (tagesschau.de 14.9.24) zu verunglimpfen. Auch damit werden Frauen und Ärzt/innen kriminalisiert und stigmatisiert – noch im 21.Jahrhundert!
Was wohl aus dem Vorschlag der Kommission des Bundestags wird, den § 218 aus dem StGB zu nehmen? Bleibt er nur auf dem Papier?
Am Mikrofon berichtete eine Courage-Frau, dass CDU-Chef Merz im Bundestag vor einer Liberalisierung des § 218 warnte und die Hoffnung habe „dass der Bundeskanzler die Kraft besitzt, die Koalition davon abzubringen, einen weiteren gesellschaftlichen Großkonflikt in dieses Land hineinzutragen“ (ZEIT ONLINE 9.4.24). Sie endete ihren Beitrag damit, dass sie einen „gesellschaftlichen Großkonflikt“ begrüßen würde, wenn z.B. der Protest von 100.000 Frauen und Männern dazu führen könnte, dass der § 218 endlich aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Das gab Beifall von Zuhörerinnen!
Herr Merz und Konsorten scheinen mächtig Angst vor der kämpferischen Frauenbewegung zu haben. Was wohl aus dem Vorschlag der Kommission des Bundestags wird, den § 218 aus dem StGB zu nehmen? Bleibt er nur auf dem Papier?
Wir jedenfalls bleiben dran.
Wir jedenfalls bleiben dran. Heute haben wir 4 Courage-Broschüren zu § 218 verkauft, interessierte Frauen zu Courage eingeladen und eine Adresse bekommen. Manche auch ermutigt, statt den Kopf in den Sand zu stecken oder keine Nachrichten mehr zu schauen, sich aktiv zu engagieren für ihre Zukunftsinteressen. Kennzeichnend war eine große Offenheit und Gesprächsbereitschaft. Öfter verabschiedeten sich Frauen dann: „Vielen Dank, dass ihr euch für die Rechte von uns Frauen einsetzt!“
Zeigen doch die vielen offenen Gespräche, dass die gesellschaftliche Zustimmung wächst, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen! Dennoch bleibt für uns Courage-Frauen noch jede Menge zu tun – aufklären über gesellschaftliche Hintergründe, Widersprüche klären helfen, viel mehr §218-Broschüren verkaufen, Frauen zum Mitmachen überzeugen. Alles in allem, Mut machende Begegnungen und Auseinandersetzungen. Danach schmeckte das Tässken Kaffee umso besser.
Linda, Courage-Wuppertal