Die Vorgeschichte:
Seit November 2020 sitzt „Ella“ im Gefängnis. Sie ist verhaftet worden anlässlich der Besetzung eines Waldstücks, dem Dannenröder Forst, 20 km östlich von Marburg. Mit allen Mitteln durchgesetzt werden sollte der Bau einer Autobahn. Der Beschluss zum Bau ist jahrzehntealt und angesichts der drohenden Klimakatastrophe ein Unding. Hunderte von Bäumen wurden inzwischen gefällt.
Dagegen bildete sich eine Bewegung „Danni bleibt“ aus Umweltschützer*innen, die aus Protest dort zahlreiche Baumhäuser errichteten. Das Protestcamp wurde im November 2020 brutal geräumt. „Ella“ wurde aus einem 15m hohen Baumhaus gezerrt, verhaftet, angeklagt und im Juni 2021 zu zwei Jahren und 3 Monaten Haft in erster Instanz verurteilt.
Der Vorwurf: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Grundlage des Urteils waren allein die Aussagen zweier Polizisten vom SEK. Beweismittel der Verteidigung wurden nicht zugelassen.
Am 1.4.2022 fand die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen statt.
Das Urteil: 1 Jahr und 9 Monate Haft.
In einer Presseerklärung der „Roten Hilfe“ vom 1. April 2022 heisst es:
„Zwar ist die Haftdauer niedriger als in der ersten Instanz, die ein Urteil über 27 Monate Gefängnis ausgesprochen hatte, aber die Beweise sind in der Berufungsverhandlung wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Angesichts des eindeutigen Videomaterials mussten die polizeilichen Hauptbelastungszeugen einräumen, in ihren Aussagen gelogen zu haben; sie waren nachweislich zu keinem Zeitpunkt gefährdet, wie sie zuvor behauptet hatten. Der konkrete Vorwurf gegen „Ella“, die weiterhin ihren Namen den Repressionsorganen nicht preisgibt, besteht in einer abwehrenden Beinbewegung, die sie bei der Räumung der Baumdörfer im Dannenröder Wald im November 2020 in Richtung eines SEK-Beamten gemacht haben soll. Dieser packte die Waldbesetzerin in 15 Metern Höhe am Bein und versuchte, sie in die Tiefe zu ziehen. Dabei schlugen die Beamten Ella mit Fäusten und einem Metallschloss. Obwohl die Beinbewegung hingegen keinen Beamten berührte, dient sie als Vorwand, um die Aktivistin seit nunmehr fast eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft zu halten. Selbst nachdem die SEK-Beamten ihre Falschaussagen eingestanden hatten, verweigerte der Richter eine Haftprüfung.
„Das heutige Urteil klingt nach einem schlechten Aprilscherz, aber es ist leider traurige Realität einer Justiz, die sich die Klimabewegung zur neuen Zielscheibe auserkoren hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.. „Schon das Urteil am Montag, mit dem den Profitinteressen des Energieriesen RWE Vorrang vor dem Klimaschutz eingeräumt und das Dorf Lützerath zur Zerstörung freigegeben wird, hat gezeigt, dass die Justiz Klimazerstörung als schützenswertes Ziel betrachtet und jegliche Gegenwehr dagegen zu unterbinden versucht. An Ella soll nun ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die Klimabewegung einzuschüchtern,“ fügte Sommerfeld hinzu.“
Die Verteidigung von „Ella“ hat inzwischen Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt.
Der Frauenverband Courage solidarisiert sich mit „Ella“, ebenso wie mit den vielen inhaftierten und bedrohten Umweltaktivisten/innen auf der ganzen Welt und fordert ihre unverzügliche Freilassun.
Die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zur Steigerung der Profite ist ein Verbrechen und nicht der Kampf dagegen!