Erfolg für couragiertes Vorgehen des Frauenverbands Courage gegen den „Verfassungsschutz“ – der Kampf um unsere Gemeinnützigkeit geht weiter!

Pressemitteilung des Frauenverbands Courage e.V. vom 26. August 2018

Der Frauenverband Courage e.V. hatte im September 2014 gegen seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht NRW von 2013 Klage eingereicht. Diese war vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juni 2015 zurückgewiesen worden. Das ließ sich Courage nicht gefallen und legte dagegen Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand am 7. August 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster statt.

„Das inzwischen schriftlich eingegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts werten wir als Erfolg unseres couragierten Vorgehens gegen den sogenannten „Verfassungsschutz“ mit seinen unhaltbaren und zum Teil lächerlichen „Beweisen“. Immerhin verurteilt das Gericht ihn dazu, bestimmte Passagen über Courage aus dem Bericht von 2013 zu entfernen und im nächsten Jahresbericht richtig zu stellen, dass die Berichterstattung über Courage teilweise rechtswidrig war. Dabei geht es u.a. um Behauptungen wie Courage sei „von jeher eine Vorfeldorganisation der MLPD“. Das Gericht sieht die Behauptung des Geheimdienstes nicht als ausreichend belegt an, „sowohl der Bundesvorstand als auch die Mitglieder des Klägers seien mehrheitlich Mitglieder der MLPD“. Trotzdem hält es daran fest, die Nennung des Frauenverbands Courage im Verfassungsschutzbericht sei grundsätzlich gerechtfertigt. Er verfolge selbst keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen, aber es lägen „Anhaltspunkte für die nachdrückliche Unterstützung der ihrerseits verfassungsfeindlichen Bestrebungen der MLPD“ vor. Das ist absurd und eine Stigmatisierung unseres Verbands, die wir nicht hinnehmen werden. Wir werden weiter dagegen vorgehen“, erklärte Bernadette Leidinger-Beierle vom Bundesvorstand des Frauenverbands Courage.

Ziel des Angriffs ist die Überparteilichkeit von Courage

Was hier angegriffen wird ist die Überparteilichkeit von Courage! Der Zusammenschluss von Frauen unterschiedlicher Nationalität auf demokratischer, antifaschistischer, nicht partei- oder religionsgebundener Grundlage im Kampf um Frauenrechte ist ihnen verdächtig. Wenn die Frauen es auch noch wagen, den Kapitalismus zu kritisieren – müssen also die Gesellschaft und die Verfassung davor „geschützt“ werden?
Ein Grußwort bei einer Wahlkampfveranstaltung der MLPD 2009, gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen mit der MLPD, Kandidaturen von Courage-Mitgliedsfrauen auf „Wahllisten der MLPD“, die „Weigerung“ von Courage, „sich von der MLPD zu distanzieren“ und die Zusammenarbeit mit ihr einzustellen. Das soll die „nachdrückliche Unterstützung“ der MLPD durch Courage ausreichend belegen.

Courage soll weiter vom Geheimdienst beobachtet werden, weil die Frauen an ihren demokratischen Rechten festhalten - zusammen zu arbeiten mit wem sie es für richtig halten.

Der Frauenverband Courage soll also weiter vom Geheimdienst beobachtet und in seinen höchst zweifelhaften Berichten gebrandmarkt werden dürfen, weil er nicht bereit ist den Weg der antikommunistischen Spaltung der Frauenbewegung und anderer fortschrittlicher Bewegung zu gehen. Weil er an seiner Selbstständigkeit und Überparteilichkeit von Religion bis Revolution festhält. Weil Courage-Mitgliedsfrauen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen für Parteien oder Wahlbündnisse zu kandidieren, die sie persönlich für richtig halten. Weil sie dabei keinen Hehl daraus machen, dass sie auch bei Courage aktiv sind.

Courage punktet mit eigenen Postitionen

Die Vertreterinnen von Courage hatten vor Gericht erklärt: „Courage gibt als überparteilicher Frauenverband keine Wahlempfehlung heraus und entsendet auch keine Kandidatinnen auf Wahllisten. Wir punkten mit unseren eigenen Positionen und haben bisher zu allen Bundestagswahlen Wahlprüfsteine herausgegeben, genauso wie andere Verbände auch. Es ist aber das gute demokratische Recht jeder Courage-Frau als Person für eine Partei zur Wahl anzutreten und das Recht der WählerInnen zu wissen, in welchen Zusammenhängen die Kandidatinnen aktiv sind.“ Mit diesen Wahlprüfsteinen tritt Courage auch auf Wahlkampfveranstaltungen auf. Und ja, wir lehnen ausdrücklich die Wahl von faschistischen Parteien oder der AfD ab, die wiederum nachweislich vom Geheimdienst gefördert werden.

Die Stärke der Frauenbewegung ist die Überparteilichkeit und Augenhöhe!

Die Frauenbewegung erstarkt gerade dann, wenn sie sich überparteilich und auf Augenhöhe organisiert, wie im spanischen Frauenstreik am 8. März 2018. Mehr denn je ist in der heutigen Situation, der Schulterschluss aller Kräfte gefragt, die der Rechtsentwicklung entgegentreten wollen. Wer hier antikommunistische Ausgrenzung fordert, stellt sich auf die Seite derer, die uns uneins sehen wollen. Nicht weil sie stark sind, sondern weil sie wissen, dass immer mehr Menschen die von der Regierung vorangetriebene Rechtsentwicklung ablehnen. Denn sie wollen keine Angriffe auf Frauenrechte, auf die Rechte von ArbeiterInnen und auf demokratische Rechte. Sie wollen keine menschenverachtende Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen, kein Rollback in der Umweltpolitik, keine Kriegsvorbereitungen und keine Stärkung faschistischer, faschistoider und ultrareaktionärer Kräfte. Sie wollen eine lebenswerte, solidarische Zukunft für sich und die kommenden Generationen!

Die Überparteilichkeit ohne antikommunistische Ausgrenzung, für die der Frauenverband Courage von Anfang an steht, ist goldrichtig und hat Zukunft! Dieser Weg wird sich durchsetzen – trotz aller Beobachtungen, Warnungen und Diffamierungen durch den Geheimdienst!