Kampfgeist und langer Atem zahlen sich aus!

Pressemitteilung des Frauenverbands Courage e.V. vom 3.2.2020

 

Kampfgeist und langer Atem zahlen sich aus!
Finanzgericht erklärt nach 7 Jahren den Entzug der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage für die Jahre 2010 bis 2011 für rechtswidrig!

Mit diesem großen Erfolg endete die Verhandlung der Klage des Frauenverbands Courage gegen das Finanzamt Wuppertal. 2012 hatte es Courage die Gemeinnützigkeit entzogen, was der Frauenverband nicht auf sich sitzen ließ. Auch unsere Widersprüche für die folgenden Jahre werden wir durchfechten.

Vergeblich versuchten die VertreterInnen der Oberfinanzdirektion NRW ihren Vorwurf des „Linksextremismus“ gegen den Frauenverband Courage e.V. zu beweisen. Da nützte auch die ins Feld geführte „enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz NRW“ nichts. Diesem war bereits 2018 vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt worden, den Frauenverband Courage als „Vorfeldorganisation“ der MLPD zu bezeichnen oder als wesentlich von der MLPD beeinflusst.

Der vorsitzende Richter des Finanzgerichts erklärte: „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“ Auch den haltlosen Versuch der Finanzbehörde, sich auf den bayrischen Verfassungsschutzbericht 2013 zu berufen, ließ das Gericht nicht gelten.

Der Verlauf der Verhandlung war ein wichtiger Meilenstein im Kampf um unsere Gemeinnützigkeit und unsere Überparteilichkeit in der Bandbreite „von Religion bis Revolution“

Seyran Cenan vom Bundesvorstand des Frauenverbands Courage erklärte bei der anschließenden Kundgebung: „Der Verlauf der Verhandlung war ein wichtiger Meilenstein im Kampf um unsere Gemeinnützigkeit und unsere Überparteilichkeit in der Bandbreite „von Religion bis Revolution“. Wie Tausende von Frauen auf der ganzen Welt setzen wir uns für die tatsächliche Gleichberechtigung und Emanzipation von Frauen ein. Das ist nach wie vor dringend nötig und ganz im Sinne des Grundgesetzes. Dabei lassen wir uns weder parteipolitisch beeinflussen, noch Denkverbote oder Unvereinbarkeitsbeschlüsse aufdrücken. Natürlich versteht es sich für einen demokratischen überparteilichen Frauenverband von selbst, dass faschistische, rassistische, frauenfeindliche und religiös fundamentalistische Kräfte ausgeschlossen sind. Diese Art der Überparteilichkeit ist ein wichtiger und notwendiger Trumpf nicht nur in der Frauenbewegung. Gerade heute, wo eine verstärkte parteiübergreifende Zusammenarbeit vieler fortschrittlicher Kräfte nötig ist – ob gegen die Rechtsentwicklung der Regierung, gegen die Selbstverständlichkeit mit der sich ultrareaktionäre, faschistoide und faschistische Parteien und Organisationen breit machen oder im Kampf zur Rettung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wir sind stolz auf unseren Erfolg! Er ist auch ein Erfolg im Kampf für den Erhalt und die Erweiterung demokratischer Rechte.“

Mit Spannung warten wir auf das schriftliche Urteil und die Reaktion der Finanzbehörden.

Wir bleiben dabei: Her mit unserer Gemeinnützigkeit
und der anderer betroffener fortschrittlicher und antifaschistischer Vereine!

Weitere Auskünfte erteilt:
Bernadette Leidinger-Beierle, Tel: 069-444987, mobil: 015752619647

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Chronologie der Auseinandersetzung