Frauen dieser Organisation gehören zu den Weltfrauen in Afrika. Weil sie kein Visum bekam konnte ihre Vertreterin nicht an der 2. Weltfrauenkonferenz der Basisfrauen teilnehmen
Lucie Akvouvi von Sitsope schrieb an die Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International (SI): „Unser Wunsch ist es, mit Solidarität International und dem Frauenverband Courage eine kämpferische Zusammenarbeit zu etablieren, die uns gegenseitig nur stärken kann.“
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 In diesem Jahr erlebten die Aktivitäten der kämpferischen Frauenbewegung zum Internationalen Frauentag weltweit einen unübersehbaren Aufschwung.
Selbstbewusst gingen Frauen (und auch Männer) rund um den Erdball auf die Straße für die längst überfällige Gleichberechtigung, die oft nur auf dem Papier steht. Gegen Sexismus und Gewalt, gegen Diskriminierung in den Medien, gegen frauenverachtende Politiker, die erkämpfte Erungenschaften der Frauenbewegung angreifen, gegen die geringere Bezahlung der weiblichen Arbeitskraft, gegen die Armut von älteren Frauen und Alleinerziehenden, gegen die Diskriminierung von Migrantinnen und Frauen auf der Flucht.
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Aus aktuellem Anlass:
Die Proteste gegen die Abschiebung vor allem afghanischer Flüchtlinge reißen nicht ab. Flüchtlingshelferinnen sind stinksauer und protestieren zu Hunderten. Junge Menschen, die Tausende von Kilometer bewältigten, um endlich sicher zu sein vor Verfolgung, sollen ins Flugzeug gesetzt werden, weil ihre Herkunftsländer sicher seien. Viele Eltern wissen gar nicht, was mit ihren Kindern passiert ist. In der Arbeit mit Flüchtlingen haben viele Courage-Gruppen auch mit Rechtsfragen zu tun, besonders was den Familiennachzug betrifft. Wir beobachteten, dass viele Geflüchtete nur noch kurzen Aufenthaltsstatus bekommen – und damit der Familiennachzug verwehrt ist.
Wir sprachen mit einem Rechtsanwalt, der sich für Geflüchtete einsetzt.
Kannst du kurz die Regelungen umreißen, die aktuell gelten für den Familiennachzug?
Für Menschen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden d. h. alle, die als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz anerkannt wurden oder den sog. Flüchtlingsstatus erhalten haben, besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Familiennachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern. Ebenso besteht ein Rechtsanspruch für Eltern minderjähriger Flüchtlinge. Diese Personen erhalten ein Visum und können damit nach Deutschland einreisen. Das Visum darf, wenn es innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus beantragt wird, nicht von weiteren Voraussetzungen, insbesondere Arbeitseinkommen des hier lebenden anerkannten Flüchtlings abhängig gemacht werden.
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Bericht zur 2. Internationalen Bergarbeiterkonferenz |
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Zu Besuch bei den Bergarbeiterfrauen in Godavarikhani Indien
Voller Spannung fuhren wir zu viert im Jeep nach Godvarikhani in eine Bergarbeitersiedlung der staatlichen Singareni-Kohlengesellschaft. Erwartet wurden wir im Haus einer Bergarbeiterfrau von ihren Söhnen und der Presse. Viele Fotos wurden geschossen und nach dem Zweck unseres Besuches bei der 2. Internationalen Bergarbeiterkonferenz gefragt.
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Frauenverband Gelsenkirchen, c/o Michaela Weber, Hauptstr.40, 45879 Gelsenkirchen,
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, Tel: 0209/54299
Liebe Frauen und Männer bei Sinn Leffers
Mit Entsetzen hörten wir aus der Presse, dass Ihr, 24 Kolleginnen und Kollegen, Euren Arbeitsplatz verlieren sollt – geht es nach dem Profitwillen von Sinn Leffers und Sanierungsgeschäftsführer Dr. Thomas Kluth.
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